AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für Neubuchungen ab 1. März 2023

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Franken Radreisen Homax GmbH, GF Oliver Lowig, Willibaldstraße 5-7, 90491 Nürnberg. Diese werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Der Umfang der vertraglichen Leistungen der Fahrradreisen ist in den entsprechenden Reisebeschreibungen auf dieser Homepage beschrieben.

Anmeldung, Vertragsschluß

Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot, das Sie dem Veranstalter zum Abschluss des Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise und Zahlungsbedingungen machen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung von Franken Radreisen zustande, wenn diese dem Teilnehmer oder seinem gesetzlichen Vertreter zugeht.

Leistungen, Leistungsänderungen, Preisänderungen

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung auf der Internetseite www.franken-radreisen.de, sowie der Reisebestätigung. Haben Sie vom Veranstalter ein spezielles Angebot erhalten, gelten die Angaben im Angebot und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Bezahlung

Mit Zugang der Anmeldebestätigung beim Teilnehmer wird eine Anzahlung in Höhe von max. 10% gefordert. Die Anzahlung wird auf die Reisekosten angerechnet. Bei langfristiger Buchung nach Eingang der Anzahlung, werden die Reiseunterlagen ca. 2 Wochen vor der Reise ausgehändigt. Bei kurzfristigen Buchungen, zeitnah nach Eingang der Zahlung. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, ist die Restzahlung 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig. Anzahlung oder Zahlung erfolgt gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs.3 BGB. Ohne vollständige Bezahlung der Reisekosten besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistung.

Haftung und Haftungsbeschräkungen

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Unsere Haftung im Rahmen des Reisevertragsrechts für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Reiseformalitäten

Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriftenerwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind. Bei den angebotenen Reisen handelt es sich um aktive Reisen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, daß Sie den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen sind. Der Teilnehmer nimmt an den Reisen auf eigene Gefahr teil. Insbesondere ist der Reiseteilnehmer für sein Fahrverhalten und die Einhaltung der Strassenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Er übernimmt zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden an Personen und Sachen und für alle daraus resultierenden Folgeschäden und sorgt selber für ausreichenden Versicherungsschutz.

Rücktritt des Reiseveranstalters

Franken Radreisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 

a) wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

b) Ist die genannte Mindestteilnehmerzahl des offerierten Programms nicht gegeben, so behält sich Franken Radreisen das Recht vor, bis 3 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Kunde von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird der angezahlte Reisepreis zurückerstattet. Darüberhinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

c) Aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, Aufruhr, Streik oder ähnlichem dürfen der Reisende und Radreisen ohne Gepäck vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Reisenden abzüglich der entstandenen Kosten erstattet. Voraussetzung ist eine Warnung der entsprechende staatlichen Stellen. Treten die genannten Umstände nach Reiseantritt ein, besteht gleichermaßen ein beiderseitiges Kündigungsrecht; Radreisen ohne Gepäck wird die erforderlichen Maßnahmen zur Rückführung des Reisenden treffen. Hierfür eventuell anfallende Mehrkosten sind von Radreisen ohne Gepäck und dem Kunden je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten, welche darüber hinaus gehen dem Reisenden zur Last.

Rücktritt oder Umbuchung durch Sie Umbuchung der Reise

Sie können die Reise ohne Angabe von Gründen einmalig unter Absprache eines Alternativtermins verschieben. Nach Bestätigung der Reise bis 5 Tage vor Reiseantritt: kostenlos Ab dem 4. Tag bis zum 1. vor Anreise1: 20,- € pro Person an. Eine Namensänderung ist bis 1 Tag vor Reisebeginn kostenfrei möglich.

Stornierung der Reise

Sie können die Radreise vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen stornieren. In diesem Fall erheben wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr. Nach Bestätigung der Reise bis 5 Tage vor Anreise: 40,- € pro Person. Ab dem 4. Tag bis zum 1. vor Anreise: 80,- € pro Person Bei Nichtantritt oder Reiseabbruch. Entsteht kein Anspruch auf Erstattung.

Gegen diese Kosten können Sie sich durch eine Reiserücktrittsversicherung absichern.

Gewährleistungen

Ist die Reise im Sinne des § 651 c-j Abs. l BGB mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaftunterlassen, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651 c-j BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine von Ihnen bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Ansprüche nach §651 c bis j BGB müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend machen.

Mindestteilnehmerzahl

Für die Durchführung der Reisen ist eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen erforderlich. Unter gewissen Umständen sind auch Reisen mit 1 Person möglich.

Reisepreisänderung

Bitte beachten Sie, dass die Pauschalreisen vorbehaltlich freier Hotelkapazitäten sind. Sollte eine Unterkunft in der gebuchten Kategorie nicht verfügbar sein und es muss eine höhere oder niedrigere Kategorie gebucht werden, erlauben wir uns einen entsprechenden Zuschlag zu verrechnen.

Reisegepäck-Transport

Beim Transport des Reisegepäcks wird dieses naturgemäß mehr beansprucht. Es wird empfohlen, möglichst robuste Gepäckstücke zu verwenden. Pro Person können bis zu 2 Gepäckstücke mit jeweils maximal 20 Kilogramm transportiert werden. Für optische Schäden und Schäden an Tragegriffen, Handgriffen, Ziehgurten oder Rollen, die durch den üblichen Gebrauch entstehen können, kann keine Haftung übernommen werden.

Haftungsausschluss Radwege

Der Zustand der Radwege verändert sich ständig und dem Veranstalter sind ständige Kontrollen der Radwege nicht möglich. Der Veranstalter kann über den genauen Zustand der Radwege keine aktuellen Informationen erteilen. Der Veranstalter haftet daher nicht für Vorfälle, die durch einen mangelhaften Zustand der Radwege bzw. Ausweichstrecken (Umleitungen) ausgelöst werden.

Einverständniserklärung

Der Vertragspartner stimmt mit der Reisebuchung zu, dass Franken Radreisen die persönlichen Daten, Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geschlecht und Telefonnummer, zum Zweck der Abwicklung der Reise gespeichert werden und die Daten der Reisenden an die entsprechenden Leistungsträger weiter geben darf. Diese Einwilligung kann jederzeit per Mail widerrufen werden.

Schlußbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Reiseveranstalter

Franken Radreisen Homax GmbH, GF Oliver Lowig, Willibaldstraße 5-7, 90491 Nürnberg, Telefon: 0911-5192505, Fax: 0911-564006, Mail: info@franken-radreisen, Homepage: www.franken-radreisen.de Usatzsteuer-ID: DE310171483

Fahrradverleih

Das Fahrrad und seine Benutzung

(1) Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrads und des Zubehörs an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren, fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

(2) Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und zu keinem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen.

(3) Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Eine Weitervermietung an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und zu verwenden.

(2) Das Fahrrad ist an einem sicheren Ort mit dem mitgemietetem Schloss im abgeschlossenen Zustand abzustellen. Für Diebstahl des Mietgegenstandes haftet der Mieter.

(3) Er verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe des Fahrrads an Franken Radreisen unaufgefordert mitzuteilen.

Reparatur bei Defekten oder Verlust

(1) Wird eine Reparatur notwendig, so trägt Franken Radreisen die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

(2) Die Reparaturkosten für Reifenpannen, sofern diese nicht auf Materialfehler beruhen, trägt der Mieter.

(3) Die Kosten zur Instandsetzung oder Ersatz von durch Unfall oder missbräuchlicher Verwendung (Überladung etc.) verbogener Körbe, Gepäckträger, zerstörte Rahmen- und Gabelteile etc sind durch den Mieter zu tragen.

(4) Für fehlende, verlorene, beschädigte Leihgegenstände oder Teilen davon (z.B. Körbe oder Schlösser, Schlüssel) während der Mietdauer trägt der Mieter die Kosten für Ersatz bzw. Ersatzleistungen und den damit verbundenen Aufwendungen zu Wiederinstandsetzung bzw. Wiederinbetriebnahme des Leihgegenstandes.

(5) Bei Totalverlust des Mietgegenstandes durch Diebstahl oder Unfall kommt der Mieter für die Kosten einer Ersatzbeschaffung auf.

Unfall oder Diebstahl

(1) Der Mieter ist verpflichtet, Franken Radreisen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist.

Rückgabe des Mietgegenstandes

(1) Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit.